1. OBJEKT – VERTRAGSGESAMT – ANWENDUNGSFELD
1.1 SOLUTIONS PUBLISSOFT INC, (im Folgenden Publissoft genannt) ist eine unabhängige globale Kommunikationsagentur, die sich auf Beratung, Internetkommunikation (Erstellung und Hosting von Websites, Kauf und Verwaltung von Domainnamen, E-Mail-Management, Webmail, Referenzierung, kommerzielle Links, Web Call Back Service und digitale Marketing-Services, etc. spezialisiert hat). Publissoft kontrolliert oder hält keine Beteiligungen an Unternehmen, die Medien oder Werbeflächen verkaufen, für die sie im Auftrag ihrer Kunden Dienstleistungen erwirbt, und hat generell keine finanziellen Verbindungen zu Medienverkäufern oder Werbeflächen. Ebenso kontrollieren oder halten solche Verkäufer von Medien oder Werbeflächen keine Beteiligungen an Publissoft. Im Rahmen dieser Vereinbarung, im Folgenden als die Vereinbarung bezeichnet, beauftragt der Kunde Publissoft mit der Verwaltung seines gesamten oder eines Teils seines Kommunikationsbudgets.
1.2 Jede Erbringung von Dienstleistungen durch Publissoft unterliegt dem mit dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Kunde“ genannt), der (i) die besonderen Bedingungen, (ii) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) enthält. Diese Dokumente stellen ein unteilbares vertragliches Ganzes dar (nachfolgend „Vertrag“ genannt), und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass er diese Dokumente zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages erhalten hat. Der Vertrag ersetzt jede Bestellung oder Bedingung, an die der Kunde gebunden sein kann, es sei denn, Publissoft verzichtet ausdrücklich auf sein Recht dazu. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar.
1.3 Die Unterzeichnung des Vertrages durch den Kunden, am Ende der hierin erscheinenden besonderen Bedingungen, setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme durch den Kunden und seine vollständige und vorbehaltlose Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser Bedingungen, voraus, die Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder anderen Dokumenten des Kunden haben, es sei denn, Publissoft hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. ERBRINGUNG DER PUBLISSOFT-DIENSTLEISTUNGEN
2.1 Die Einzelheiten der vom Kunden für die Umsetzung des Kommunikationsplans gemieteten Produkte und/oder Dienstleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“ genannt) sind in den hierin enthaltenen spezifischen Bedingungen festgelegt. Ihre Beschreibungen und/oder Bedingungen sind im Publissoft Willkommensleitfaden für den Kunden aufgeführt.
2.2 Die Leistungen von Publissoft werden zu dem in den vorliegenden Besonderen Bedingungen genannten Preis erbracht. Dieser Preis ist fest, fest und kann während der Laufzeit des Vertrages nicht geändert werden.
2.3 Sofern nicht anders angegeben, werden alle in der Vereinbarung angegebenen Preise, Beträge oder Summen in US-Dollar angegeben und schließen alle anwendbaren Steuern (GST QST) aus.
3. ZAHLUNGSMODALITÄTEN – NICHT ZAHLUNG
3.1 Der Jahrespreis der Dienstleistungen von Publissoft wird vom Kunden jedes Jahr während der Laufzeit des Vertrages zu dem in den Sonderbedingungen angegebenen Zeitpunkt gezahlt. Der monatliche Preis der Dienstleistungen von Publissoft wird vom Kunden jeden Monat während der Laufzeit des Vertrages zu dem in den vorliegenden Besonderen Bestimmungen angegebenen Datum gezahlt. Der Zahlungsplan wird mit dem Kunden vereinbart und ist in den besonderen Bedingungen dieser Vereinbarung festgelegt. Die Rechnungen von Publissoft sind nach Erhalt zahlbar.
3.2 Die Preise sind zahlbar per Scheck an Publissoft oder per Vorauskasse gemäß den vom Kunden gewählten Zahlungsbedingungen zu den hierin enthaltenen Sonderbedingungen. Der Preis der von Publissoft erbrachten Leistungen wird auf der Grundlage des Nettopreises und ohne Abzug berechnet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
3.3 Im Falle der Nichtzahlung eines Betrages am Fälligkeitstag ist Publissoft automatisch berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von zwanzig Prozent (20%) pro Jahr zu berechnen, die täglich ohne Vorankündigung oder Verzug kapitalisierbar sind. Diese Zinsen fallen in vollem Umfang an und werden von Publissoft ohne Formalitäten oder Benachrichtigung und unbeschadet anderer Maßnahmen, die Publissoft gegen den Kunden einleiten kann, automatisch erworben.
3.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Publissoft das Recht vor, die Zahlung durch Bankauszug vom Kunden zu verlangen. Wenn der Kunde nicht akzeptiert, behält sich Publissoft das Recht vor, seine Dienste einzustellen. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht fristgerecht leistet, erlischt das Recht des Kunden und der ausstehende Saldo des Vertragspreises wird fällig. Im Falle einer NSF-Prüfung behält sich Publissoft das Recht vor, dem Kunden eine Gebühr von $25.
3.5 in Rechnung zu stellen. Publissoft ist nicht verpflichtet, die vom Kunden angeforderten Dienstleistungen zu erbringen, wenn der Kunde den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Übereinstimmung mit den oben genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Preis nicht bezahlt. Im Falle einer Nichtzahlung gemäß den vorliegenden Bedingungen ist Publissoft berechtigt, die Erbringung der laufenden Dienstleistungen auszusetzen oder zu stornieren und bereits erhaltene Vorauszahlungen zurückzuhalten.
3.6 Am Ende des Vertrages kann der Kunde die Übertragung oder Übertragung der Verwaltung seiner Domain-Namen nur dann verlangen, wenn aus irgendeinem Grund der an Publissoft zu zahlende Betrag vollständig bezahlt wurde.
3.7 Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung des Vertrages strikt von der Genehmigung seines Kredits durch Publissoft abhängig ist, die diesen Vertrag kündigen kann, wenn er nach eigenem Ermessen und zu jeder Zeit der Ansicht ist, dass der Kredit des Kunden nicht zufriedenstellend ist. Zu diesem Zweck ermächtigt der Kunde Publissoft, alle üblichen Kredit- und Kreditrecherchen mit Dritten durchzuführen, um Kreditinformationen in seine Datei aufzunehmen und an Dritte weiterzugeben.
4. DAUER – BELASTBARKEIT
4.1 Der Vertrag gilt für den in den Besonderen Bestimmungen dieses Vertrags genannten Zeitraum, und er wird in Monaten oder Jahren ausgedrückt (im Folgenden „Anfangszeitraum“ genannt). In Bezug auf Publissoft wird der Vertrag ab dem Datum seiner Unterzeichnung zwischen Publissoft und dem Kunden durchsetzbar, endgültig und unwiderruflich.
4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch durch stillschweigende Verlängerung über den anfänglichen Zeitraum hinaus um aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt ihn ausdrücklich durch eine schriftliche Mitteilung an den zugelassenen Berater, die mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des aktuellen Zeitraums, entweder zu Beginn des Zeitraums oder zu einem der aufeinanderfolgenden, vorgenannten Zeiträume, an den zugelassenen Berater geschickt wird.
4.3 Der Kunde erklärt, dass ihm die Bestimmungen des Artikels 2125 des Bürgerlichen Gesetzbuches von Quebec bekannt sind, der die einseitige Beendigung des Vertrages vor dessen Ablauf genehmigt und ausdrücklich auf die Verwendung der einseitigen Beendigung verzichtet.
4.4 Der Kunde darf den Vertrag nicht einseitig und/oder vor seinem Ablaufdatum aus irgendeinem Grund, Grund oder Anspruch kündigen.
4.5 Insolvenz, freiwilliger oder zwingender Konkurs des Auftraggebers, Vorschlag des Auftraggebers an seine Gläubiger, Vermögensübertragung, Geschäftsaufgabe, Liquidation vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen, Verkauf oder Vermögensabtretung oder Übertragung seiner Rechte gemäß diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung des vorherigen Auftragnehmers gelten als Verstoß gegen diese Bestimmungen und begründen das Recht des Auftragnehmers, den Vertrag automatisch durch eine schriftliche Mitteilung per Einschreiben zu kündigen.
4.6 Für den Fall, dass der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt, sind alle vom Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig, einschließlich der während der Laufzeit des Vertrages geschuldeten regelmäßigen Zahlungen. Darüber hinaus haftet der Kunde Publissoft gegenüber mit einer Geldbuße von 2.000 US-Dollar, die auf einfache Aufforderung und in vollem Umfang zu zahlen ist, unbeschadet anderer Rechte oder Ansprüche von Publissoft.
5. VERPFLICHTUNG ZU DEN MITTELN – HAFTUNG – GARANTIE – GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Publissoft erbringt seine Leistungen für den Kunden im Rahmen einer allgemeinen Mittelverpflichtung.
5.2 Publissoft haftet in keinem Fall für strafrechtliche, strafrechtliche, strafrechtliche, direkte oder indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Einkommens- oder Gewinnausfall, Betriebsunterbrechung, finanziellen Verlust, entgangenen Gewinn oder Nichterreichen von geplanten Einsparungen, selbst wenn Publissoft über solche Schäden informiert wurde. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Wahl der Produkte oder Dienstleistungen und für die Ergebnisse, die er aus ihrer Nutzung erzielen möchte, auch wenn der Kunde Publissoft über seine Ziele informiert hat.
5.3 Die Bestimmungen des Abschnitts 6 gelten ohne Rücksicht auf den Erfolg oder die Wirksamkeit anderer Rechtsmittel, unabhängig von der Art, dem Grund oder der Ursache einer Handlung oder eines Verfahrens des Kunden, einschließlich, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, einer Verletzung des Vertrages und etwaiger Schäden.
5.4 Jede Reklamation nach diesem Artikel muss innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Datum, an dem die Ereignisse, die zu dieser Reklamation geführt haben, eingetroffen sind, bei Publissoft eingehen.
5.5 Für die Erbringung aller vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen haftet Publissoft gegenüber dem Kunden ausschließlich für eine Mittelverpflichtung, nicht für eine Ergebnisverpflichtung. Dem Kunden wurde mitgeteilt, dass bestimmte Dienstleistungen (z.B. die Referenzierung hängt von vielen technischen, technologischen oder anderen Parametern ab, die Publissoft nicht vollständig kontrollieren kann). Publissoft behält sich daher das Recht vor, bestimmte Optionen für natürliche Keywords oder kommerzielle Links abzulehnen oder zu ändern.
5.6 In Bezug auf die Elemente oder Inhalte, die der Kunde Publissoft für die Erstellung einer Website oder für andere Dienstleistungen, die Publissoft im Namen des Kunden erbringt (z.B. Video), zur Verfügung stellt, erklärt der Kunde, dass er Inhaber aller Rechte und Genehmigungen ist, die die Vervielfältigung, Darstellung und Verwertung dieser Elemente in jeglicher Form ermöglichen. Der Kunde garantiert Publissoft seine Unterstützung und stellt Publissoft von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die genannten Elemente und/oder damit zusammenhängende Ansprüche frei.5.7 Ab dem Zeitpunkt der Durchsetzbarkeit hat der Kunde einen Monat (1) Zeit, um Publissoft alle Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung seines Kommunikationsplans (z.B. Website) erforderlich sind. Der Kunde garantiert Publissoft seine Unterstützung und stellt Publissoft von jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die genannten Elemente und / oder damit zusammenhängende Elemente frei.
5.7 Ab dem Zeitpunkt der Durchsetzbarkeit hat der Kunde einen Monat (1) Zeit, um Publissoft alle Elemente zur Verfügung zu stellen, die für die Erstellung seines Kommunikationsplans (z.B. Website) erforderlich sind. Publissoft haftet nicht, wenn der Kunde die Lieferfrist nicht einhält.
5.8 Publissoft haftet dem Kunden gegenüber nicht, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt.
5.9 Im Falle einer Pflichtverletzung von Publissoft (Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung) hat der Kunde Publissoft spätestens fünf (5) Tage nach dem Datum, an dem die Website des Kunden online gestellt wird, oder ab dem Datum, an dem Publissoft den Service erbringt oder der strittigen Verpflichtung nachkommt, oder ab dem Datum, an dem die strittige Dienstleistung erbracht oder die strittige Verpflichtung erfüllt wurde, zu informieren. Mit der Unterzeichnung eines Empfangsberichts über die als erbracht angeforderten Leistungen durch den Kunden gilt Publissoft als Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und der Kunde als unwiderruflich von allen diesbezüglichen Ansprüchen befreit.
5.10 Bis zum Ende dieses Vertrages erkennen die Parteien an, dass eine teilweise oder einzelne Verpflichtung des Vertrages nicht als wesentliche Verpflichtung des Vertrages angesehen werden kann, da der Kerngegenstand dieses Vertrages auf der Erfüllung verschiedener Verpflichtungen und Dienstleistungen beruht, die als unteilbar im Rahmen des Kommunikationsplans des Kunden angesehen werden. Der Kunde verpflichtet sich auch, den ihm entstandenen Schaden zu begrenzen, indem er alle erforderlichen Maßnahmen ergreift.
6. VERPFLICHTUNG DES KUNDEN
6.1 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendigen Vorkehrungen, Erklärungen, Anträge auf rechtliche und administrative Genehmigungen zu treffen, um seine Tätigkeit rechtmäßig und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften ausüben zu können.
6.2 Insbesondere erklärt der Kunde, dass er die gesetzlichen Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, den Zugang zu Informationen, den Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten eingehalten hat. Der Kunde erkennt an, dass er für die Publissoft zur Verfügung gestellten Inhalte allein verantwortlich ist, sowohl in Bezug auf deren Rechtmäßigkeit als auch auf die Zuverlässigkeit der Informationen.
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, die in Kanada geltenden Gesetze des Bundes und der Provinzen, die das Internet regeln können, mit allen internationalen Übereinkommen, die von Kanada ratifiziert oder nicht ratifiziert wurden, sowie mit allen ethischen Empfehlungen für das Internet kanadischen Ursprungs einzuhalten, die von den Vereinten Nationen oder einem ihrer offiziellen Organe herausgegeben wurden, unabhängig davon, wo sich die ständige Vertretung des Kunden befindet.
6.4 Der Kunde als Hauptverleger der Inhalte verpflichtet sich insbesondere, die Bestimmungen über das geistige Eigentum, die Wahrung der Privatsphäre, den Schutz vertraulicher Informationen, den Schutz von Minderjährigen im Internet, die Pressefreiheit und im Allgemeinen alle Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung zu beachten.
6.5 Der Kunde erkennt an, dass Publissoft weder seine Rolle noch seine Pflicht ist, eine ständige und wirksame Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Inhalte auszuüben, und verpflichtet sich, diese Kontrolle selbst auszuüben. Der Kunde erkennt an, dass Publissoft keine Kontrolle über die vom Kunden verarbeiteten und verwendeten Daten hat.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, alle Informationen, die als rechtswidrig erachtet werden, in Übereinstimmung mit einer der Normen oder Empfehlungen einer der in diesem Artikel 7 genannten Stellen zu korrigieren und zu ändern, und zwar innerhalb einer Frist, die derjenigen dieser Stelle entspricht, oder andernfalls innerhalb einer Frist von höchstens achtundvierzig (48) Stunden. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen behält sich Publissoft das Recht vor, die Erreichbarkeit der Dienstleistung durch den Kunden unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung auszusetzen, bis diese vollständig erfüllt ist, ohne jegliche Form der Rückerstattung oder Entschädigung.
6.7 Der Kunde verpflichtet sich, Publissoft im Falle von Ansprüchen, Klagen, Klagen, Forderungen, gerichtlichen und außergerichtlichen Beratungskosten, unabhängig davon, ob der Fall triftig ist oder nicht, sowie von Urteilen und Schadenersatz für Personen oder Unternehmen schadlos zu halten, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde die Rechtmäßigkeit oder Informationssicherheit der an Publissoft zur Erbringung von Dienstleistungen gelieferten Inhalte nicht eingehalten hat.
6.8 Publissoft garantiert nicht, dass der veröffentlichte Domainname und/oder Inhalt nicht im Widerspruch zu Urheberrechten, Marken, Firmennamen, Designs oder Modellen steht, die von Dritten registriert oder kommerziell genutzt werden. In diesem Zusammenhang liegt es in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden, alle erforderlichen Überprüfungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass solche Konflikte vermieden werden, und der Kunde verpflichtet sich, Publissoft von jeglichen Regressansprüchen freizuhalten, die in dieser Hinsicht gegen ihn erhoben werden können.
6.9 Der Kunde verpflichtet sich, elektronische Nachrichten in angemessener Weise zu nutzen, was unter anderem darin besteht, keine Nachrichten zu versenden, deren Inhalt die öffentliche Ordnung verletzen, zu Diskriminierung führen, die nationale Sicherheit zu gefährden oder geltende Gesetze oder Rechte Dritter zu verletzen.
7. MAJEURS FORCE
7.1 Es wird nicht davon ausgegangen, dass eine Partei gegen ihre Verpflichtungen verstoßen hat, und sie haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, wenn diese Mängel, Schäden oder Verzögerungen auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1470 des Bürgerlichen Gesetzbuches von Quebec zurückzuführen sind. Zu solchen Ereignissen höherer Gewalt gehören Schäden, Streiks, Verkehrsstörungen, Unfälle oder schwere Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Publissoft liegen und die die Erfüllung seiner Verpflichtungen verhindern oder behindern.
8. UNABHÄNGIGE AUFTRAGNEHMER
8.1 Die Parteien erkennen an, dass sie als unabhängige Auftragnehmer auftreten und dass nichts in dem Vertrag als eine vorsätzliche oder tatsächliche Änderung ihres Status, ihrer Partnerschaft, ihres Joint Ventures oder ihrer Vertretung jeglicher Art zwischen dem Kunden und Publissoft ausgelegt werden kann.
8.2 Jede Partei hat die volle Kontrolle über die Art und Weise und die Mittel zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag. Nichts in der Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass eine der Parteien die andere Partei zwingt, alles zu tun, was dazu führen könnte, ihren Status als unabhängiger Auftragnehmer zu beeinträchtigen.
8.3 Keine der Parteien hat das Recht oder die Befugnis, ausdrücklich oder stillschweigend, im Namen der anderen Partei eine Verpflichtung oder Haftung gegenüber Dritten entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu begründen oder zu übernehmen.
9. RECHTSSTREITIGKEITEN – DURCHSETZBARES RECHT
9.1 Der Vertrag unterliegt in jeder daraus resultierenden Handlung den Gesetzen von Quebec und Kanada und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss anderer Rechte oder Gerichtsbarkeiten.
9.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Vertrages, seinen Bedingungen, der Auslegung, der Ausführung, den Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen und Käufen von Publissoft oder der Zahlung des Preises betreffen ausschließlich die Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Montreal in der Provinz Quebec, unabhängig vom Ort, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde, nämlich der Bestellung, Lieferung, Zahlung oder Form der Zahlung, und zwar auch im Falle der Inanspruchnahme von Garantien oder der Vielzahl von Beklagten, es sei denn, es ist auf Verlangen des Gerichts etwas anderes bestimmt oder um die öffentliche Ordnung nach dem Gesetz sicherzustellen.
9.3 Im Falle einer Klage oder einer anderen Klage von Publissoft zur Beitreibung von Ansprüchen von Publissoft gehen die Kosten für Vorladungen, Anwaltskosten, Anwalts- und Gerichtsvollzieherkosten sowie alle Nebenkosten zu Lasten des Kunden, einschließlich aller Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden ergeben.
10. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
10.1 Wenn aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Allgemeinen des Vertrages ganz oder teilweise als rechtswidrig, unwirksam, ungültig oder unangemessen erachtet wird, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und gelten so, als wären diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung abgeschlossen worden. Die für ungültig erklärte Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung mit einem möglichst ähnlichen Umfang zu ersetzen.
10.2 Alle schriftlichen Mitteilungen müssen an Publissoft unter folgender Adresse gesendet oder zugestellt werden: info@publissoft.com, oder mündlich per Telefon unter (514) 228-1298. Mitteilungen, die nach Erhalt per Einschreiben versandt werden, Mitteilungen, die nach Erhalt persönlich zugestellt werden, und Faxe, die mit elektronischer Bestätigung versendet werden, gelten als eingegangen.
10.3 Keine Toleranz von Publissoft in Bezug auf Umfang, Dauer oder Häufigkeit oder ein anderes Konzept im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bedeutet, dass ein Recht oder eine Verzichtserklärung von Publissoft zur Anwendung der Bestimmungen dieser Bedingungen oder der Vereinbarung als Ganzes geschaffen wurde, noch schränkt sie in irgendeiner Weise die Fähigkeit von Publissoft ein, sich jederzeit auf jede der Bestimmungen dieser Bedingungen oder der Vereinbarung zu berufen.